Wer wir sind und was wir machen:

Wir sind ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein der die umweltfreundliche Mobilität in Gänserndorf mittels Elektroauto fördert. Ziel ist die Beförderung von Personen die über kein Kraftfahrzeug verfügen oder dieses nicht verwenden wollen oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Darüber hinaus soll durch die Nutzung des Elektroautos der Individualverkehr verringert und somit die Verkehrssicherheit erhöht werden. Beim „ElektroMobil Gänserndorf“ handelt es sich um kein Taxi oder in irgendeiner Form ähnlich gewerbsmäßig orientierte Unternehmung.

Der Verein ElektroMobil Gänserndorf wurde am 5. April 2017 von Thomas Breitsprecher, Margit Drescher und Walter Lang gegründet.

Die Idee dazu ist in den Treffen der Arbeitsgruppe Süd der Stadterneuerung entstanden. Dort haben wir verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung und Ergänzung des öffentlichen Verkehrs diskutiert und begutachtet. Im Projekt „ElektroMobil Eichgraben“ wurde eine gut umsetzbare Lösung gefunden. Wir haben den Verein in Eichgraben bereits mehrmals besucht. Die Unterstützung die wir dort bis jetzt erhalten haben und noch laufend erhalten ist großartig.

Hier ein ORF-Bericht zum ElektroMobil Eichgraben:

 

Analog dazu bieten wir in Gänserndorf einen Fahrtendienst für die Mitglieder des Vereines an. Die Fahrer kommen ebenfalls aus den Reihen der Mitglieder und sie übernehmen die jeweils 3stündigen Fahrtschichten. Die Fahrten werden mit einem Elektroauto Marke Renault Zoe umweltfreundlich durchgeführt.

Der Aktionsradius des ElektroMobil Gänserndorf ist das gesamte Ortsgebiet von Gänserndorf, der Bahnhof Strasshof und der Bahnhof Silberwald. Die Betriebszeit ist Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr. Samstag, Sonn- und Feiertage sind betriebsfrei.

Jedes Vereinsmitglied kann, nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages, während der Betriebszeiten nach vorheriger Anmeldung den Fahrtendienst kostenlos und unbegrenzt in Anspruch nehmen. Die Anmeldung einer Fahrt erfolgt telefonisch direkt beim Fahrer max. eine Woche, mind. eine Stunde im Vorhinein, wobei die Vergabe von Reservierungen in der Reihenfolge der Anmeldungen erfolgt.

Kinder unter sechs Jahren dürfen nur mit einer Aufsichtsperson mitfahren, wobei sowohl ein Kindersitz wie auch eine Sitzerhöhung vorhanden sind.